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BFH, 14.09.1955 - II 212/54 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 61, 333
- DB 1955, 1079
- BStBl III 1955, 326
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RFH, 01.10.1942 - II 168/41
Auszug aus BFH, 14.09.1955 - II 212/54 U
lediglich den ihr endgültig verbleibenden Grundstücksteil kaufte und daneben den Auflassungsanspruch hinsichtlich des Straßenerweiterungsgeländes im Sinne des Urteils des Reichsfinanzhofs II 168/41 vom 1. Oktober 1942 (Slg. Bd. 52 S. 172, RStBl. 1942 S. 1077) nach § 328 BGB mit unmittelbarer Wirkung zugunsten der Stadtgemeinde erwarb.
- BFH, 21.05.1968 - II B 7/68
Begünstigung eines privaten Bauherrn beim Erwerb von Grundstücken für den …
Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) II 212/54 U vom 14. September 1955 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 61 S. 333 - BFH 61, 333 -, BStBl III 1955, 326), wonach auch die für Straßenbauzwecke zwischenerworbene, an die Gemeinde weiter zu übertragende Grundstücksfläche mitbegünstigt sei, könnten nach dem BFH-Urteil II 35/59 vom 28. Februar 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 114) auf Erwerber, die nicht gemeinnützige Wohnungsunternehmen seien, nicht angewendet werden.Das oben angegebene Urteil des BFH II 212/54 U ist zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GrEStG 1940 ergangen.
Folgt man dieser Auffassung, so könnte daraus weiter geschlossen werden, daß die Grundsätze des oben angegebenen Urteils II 212/54 U jedenfalls nicht mehr unbesehen auf § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a in Verbindung mit Abs. 9 des hessischen GrEStG angewendet werden könnten, zumal § 4 Abs. 9 des hessischen GrEStG die außer der zu bebauenden Fläche begünstige Neben-Mehrfläche von vornherein nach Größe (qm) und Zweckbestimmung (Hofräume und Gärten) genau festlegt.
- BFH, 21.11.1979 - II R 146/76
Zwischenerwerb von Straßengelände - Begünstigter Grundstückserwerb - Erschließung …
Hieraus folgt, daß schon die Erstversteuerung zu unterbleiben hat, wenn in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb i. S. des § 1 Nr. 1 Buchst. a GrESWG ein selbständiges Grundstück erworben wird und wenn dabei von vornherein feststeht, daß es an die Gemeinde zu einem der in § 4 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG genannten Zwecke weiterveräußert werden soll, sofern es später tatsächlich weiterveräußert wird (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Senats zum Zwischenerwerb von Straßengelände im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GrEStG: Urteile vom 14. September 1955 II 212/54 U, BFHE 61, 333, BStBl III 1955, 326, und vom 28. Februar 1962 II 35/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 114 - HFR 1963, 114 -). - BFH, 28.02.1962 - II 35/59 Insbesondere kann das zu GrEStG § 4 Abs. 1 Ziff 1 ergangene BFH-Urteil II 212/54 U 1955-09-14 (BStBl 1955 III S 326, Slg Bd 61 S 333) auf den Zwischenerwerb durch nichtgemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften nicht angewendet werden.