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   BFH, 14.09.1955 - II 212/54 U   

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https://dejure.org/1955,1847
BFH, 14.09.1955 - II 212/54 U (https://dejure.org/1955,1847)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1955 - II 212/54 U (https://dejure.org/1955,1847)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1955 - II 212/54 U (https://dejure.org/1955,1847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 61, 333
  • DB 1955, 1079
  • BStBl III 1955, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 01.10.1942 - II 168/41
    Auszug aus BFH, 14.09.1955 - II 212/54 U
    lediglich den ihr endgültig verbleibenden Grundstücksteil kaufte und daneben den Auflassungsanspruch hinsichtlich des Straßenerweiterungsgeländes im Sinne des Urteils des Reichsfinanzhofs II 168/41 vom 1. Oktober 1942 (Slg. Bd. 52 S. 172, RStBl. 1942 S. 1077) nach § 328 BGB mit unmittelbarer Wirkung zugunsten der Stadtgemeinde erwarb.
  • BFH, 21.05.1968 - II B 7/68

    Begünstigung eines privaten Bauherrn beim Erwerb von Grundstücken für den

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) II 212/54 U vom 14. September 1955 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 61 S. 333 - BFH 61, 333 -, BStBl III 1955, 326), wonach auch die für Straßenbauzwecke zwischenerworbene, an die Gemeinde weiter zu übertragende Grundstücksfläche mitbegünstigt sei, könnten nach dem BFH-Urteil II 35/59 vom 28. Februar 1962 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 114) auf Erwerber, die nicht gemeinnützige Wohnungsunternehmen seien, nicht angewendet werden.

    Das oben angegebene Urteil des BFH II 212/54 U ist zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GrEStG 1940 ergangen.

    Folgt man dieser Auffassung, so könnte daraus weiter geschlossen werden, daß die Grundsätze des oben angegebenen Urteils II 212/54 U jedenfalls nicht mehr unbesehen auf § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a in Verbindung mit Abs. 9 des hessischen GrEStG angewendet werden könnten, zumal § 4 Abs. 9 des hessischen GrEStG die außer der zu bebauenden Fläche begünstige Neben-Mehrfläche von vornherein nach Größe (qm) und Zweckbestimmung (Hofräume und Gärten) genau festlegt.

  • BFH, 21.11.1979 - II R 146/76

    Zwischenerwerb von Straßengelände - Begünstigter Grundstückserwerb - Erschließung

    Hieraus folgt, daß schon die Erstversteuerung zu unterbleiben hat, wenn in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb i. S. des § 1 Nr. 1 Buchst. a GrESWG ein selbständiges Grundstück erworben wird und wenn dabei von vornherein feststeht, daß es an die Gemeinde zu einem der in § 4 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG genannten Zwecke weiterveräußert werden soll, sofern es später tatsächlich weiterveräußert wird (vgl. insoweit auch die Rechtsprechung des Senats zum Zwischenerwerb von Straßengelände im Rahmen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GrEStG: Urteile vom 14. September 1955 II 212/54 U, BFHE 61, 333, BStBl III 1955, 326, und vom 28. Februar 1962 II 35/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 114 - HFR 1963, 114 -).
  • BFH, 28.02.1962 - II 35/59
    Insbesondere kann das zu GrEStG § 4 Abs. 1 Ziff 1 ergangene BFH-Urteil II 212/54 U 1955-09-14 (BStBl 1955 III S 326, Slg Bd 61 S 333) auf den Zwischenerwerb durch nichtgemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften nicht angewendet werden.
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